Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Christian Wenterodt, Birkenweg 9, 21629 Neu Wulmstorf (nachfolgend „Kigora") und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Partner") über die Vermittlung von qualifizierten Leads.

(2) Kigora richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Buchung eines Pakets bestätigt der Partner, dass er als Unternehmer handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Kigora ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Kigora vermittelt dem Partner qualifizierte Leads von Unternehmen, die Interesse an KI-, Automatisierungs- oder CRM-Dienstleistungen haben. Ein „Lead" bezeichnet die Kontaktdaten eines potenziellen Kunden samt relevanter Informationen zum Projektbedarf.

(2) Je nach gewähltem Paket erhält der Partner entweder:

  • Shared Leads: Leads, die an bis zu drei Partner-Agenturen gleichzeitig vermittelt werden, oder
  • Exklusive Leads: Leads, die ausschließlich an den Partner vermittelt werden.

(3) Kigora garantiert, dass jeder Lead vor der Vermittlung telefonisch qualifiziert wurde. Die Qualifizierung umfasst die Prüfung von: vorhandenem Budget, konkretem Use Case, Entscheidungsbefugnis des Ansprechpartners sowie zeitnaher Umsetzungsabsicht.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Partner gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Kigora das Angebot durch Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Partner gewählten Paket. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus. Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss bzw. zu Beginn jeder neuen Abrechnungsperiode sofort fällig.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Partner kann per Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay und weiteren von Stripe unterstützten Zahlungsmethoden bezahlen.

(4) Die im Paket enthaltenen Leads werden innerhalb der laufenden Abrechnungsperiode (30 Tage) an den Partner übermittelt. Eine gleichzeitige Lieferung aller Leads ist nicht garantiert; die Verteilung erfolgt über den Abrechnungszeitraum.

(5) Bei Zahlungsverzug ist Kigora berechtigt, die weitere Lead-Lieferung auszusetzen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Ein Anspruch auf Nachlieferung der während des Verzugs nicht gelieferten Leads besteht nicht.

§ 5 Lead-Ersatzgarantie

(1) Kigora ersetzt einen Lead, wenn dieser trotz angemessener Kontaktbemühungen nicht erreichbar ist. Als angemessen gelten mindestens 15 dokumentierte Kontaktversuche über verschiedene Kanäle (Telefon, E-Mail).

(2) Ein Ersatzanspruch besteht außerdem, wenn:

  • die übermittelten Kontaktdaten fehlerhaft sind (falsche Telefonnummer, ungültige E-Mail-Adresse), oder
  • der Lead offensichtlich nicht den vereinbarten Qualitätskriterien entspricht (z.B. völlig anderer Branchenbedarf).

(3) Der Ersatzanspruch muss innerhalb von 7 Tagen nach dem letzten dokumentierten Kontaktversuch bzw. nach Feststellung des Mangels geltend gemacht werden. Die Kontaktversuche müssen im Kigora-Portal dokumentiert sein.

(4) Der Ersatz-Lead wird im Rahmen der laufenden oder nächsten Abrechnungsperiode geliefert. Ein Anspruch auf sofortige Ersatzlieferung besteht nicht.

(5) Die Ersatzgarantie gilt nicht, wenn der Partner seinen Pflichten gemäß § 6 nicht nachgekommen ist.

§ 6 Pflichten des Partners

(1) Der Partner verpflichtet sich, die erhaltenen Leads zeitnah und professionell zu kontaktieren. Eine schnelle Kontaktaufnahme erhöht erfahrungsgemäß die Abschlusswahrscheinlichkeit erheblich.

(2) Der Partner ist verpflichtet, seine Kontaktversuche und -ergebnisse im Kigora-Portal zu dokumentieren. Dies dient der Qualitätssicherung und ist Voraussetzung für die Geltendmachung der Ersatzgarantie.

(3) Der Partner verpflichtet sich, die Leads ausschließlich für eigene Vertriebszwecke zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt:

  • Leads an Dritte weiterzuverkaufen oder entgeltlich zu überlassen,
  • Leads zu belästigen, zu terrorisieren oder mit Spam-Nachrichten zu überfluten,
  • Leads für andere Zwecke als die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung im Bereich KI, Automatisierung oder CRM zu kontaktieren.

(4) Regelmäßige Kontaktversuche in angemessenem Umfang zur Geschäftsanbahnung sind ausdrücklich erlaubt und erwünscht.

§ 7 Nutzung der Lead-Daten

(1) Der Partner darf die erhaltenen Lead-Daten in eigene CRM-Systeme oder vergleichbare Software übertragen und dort speichern.

(2) Die Weitergabe von Lead-Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn dies unmittelbar der Kontaktaufnahme und Geschäftsanbahnung mit dem jeweiligen Lead dient (z.B. Beauftragung eines externen Vertriebsdienstleisters zum Closing). Der Partner bleibt in diesem Fall für die Einhaltung dieser AGB und des Datenschutzes verantwortlich.

(3) Der Weiterverkauf oder die kommerzielle Verwertung der Lead-Daten gegenüber Dritten ist ausdrücklich untersagt.

(4) Der Partner verpflichtet sich, die Lead-Daten DSGVO-konform zu verarbeiten und alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.

(2) Die Kündigung muss vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode (d.h. vor der nächsten automatischen Zahlung) erfolgen. Die Kündigung kann über das Kundenportal, per E-Mail an kontakt@kigora.de oder schriftlich erfolgen.

(3) Bereits gezahlte Beträge für die laufende Abrechnungsperiode werden nicht erstattet. Der Partner erhält bis zum Ende der bezahlten Periode weiterhin die vereinbarten Leistungen.

§ 9 Außerordentliche Kündigung

(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Ein wichtiger Grund, der Kigora zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Partner:

  • gegen das Verbot des Weiterverkaufs von Leads verstößt,
  • Leads belästigt, terrorisiert oder in sonstiger Weise missbräuchlich kontaktiert,
  • trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens einer Monatsgebühr in Verzug ist,
  • falsche Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft gemacht hat,
  • in sonstiger Weise schwerwiegend gegen diese AGB verstößt.

(3) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Kigora aus vom Partner zu vertretendem Grund besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beträge.

§ 10 Keine Abschlussgarantie

(1) Kigora garantiert die Qualität und Ernsthaftigkeit der vermittelten Leads gemäß den in § 2 beschriebenen Qualifizierungskriterien.

(2) Kigora übernimmt ausdrücklich keine Garantie dafür, dass der Partner mit den vermittelten Leads tatsächlich Geschäftsabschlüsse erzielt. Der Erfolg der Verkaufsgespräche liegt in der Verantwortung des Partners.

(3) Die Abschlussquote hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von Kigora liegen, insbesondere von der Qualität und Geschwindigkeit der Kontaktaufnahme sowie der Überzeugungskraft des Partners.

§ 11 Haftung

(1) Kigora haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Kigora nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf die vom Partner in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Vergütungen begrenzt, maximal jedoch auf einen Betrag von 10.000 Euro. Dies gilt nicht für Schäden nach Absatz 1.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Kigora.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Kostenlose Beratung